Tag 12687
aus: Weisheiten der Hohlwelt,
Primatenverlag, Lunatic City 5776
Offener Brief an den Vorstand der Deutschen Post AG aka Deutsche Post DHL Group
Dr. Frank Appel, Vorsitz
Ken Allen
Jürgen Gerdes
John Gilbert
Melanie Kreis
Lawrence A. Rosen
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Als Rechtsnachfolger der Deutschen Reichspost hat sich die Deutsche Post A.G., ob nun auf Grundlage eines Führerbefehles oder nach eigener Machtmaßgabe Willkür, des Missbrauchs Unseres Vertrauens schuldig gemacht, indem sie, entgegen Unseres Willen Absicht, Unsere Daten an den bewusstseins-manipulierenden Complex des Capitals zum Behufe des Betriebes derer Consumpropaganda verschachert hat. Dieses Vergehen hat Uns veranlasst, gegen die verantwortlichen Täter sowie sämtliche alternen und subalternen Collaborateure einen Starfantrag vor dem Jüngsten Gericht zu stellen, versehen mit einer Strafbewehrung auf 1000 Jahre des Totenreiches Sonderlager Hölle Buß- und Läuterungsvollzuges. Da bereits Unsererseits ein Generalstrafantrag gegen sämtliche Agenten des parasitären Systems der herrschenden Vampirklasse eingereicht ward, möchten Wir es nicht unterlassen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Strafmaß cumulativ zu vollstrecken ist und also gefallene Seelenanteile, die sich als Intensivstraftäter. etwa aufgrund des accumilierten Capitales Beutegreifen oder eines besonderen Vertrauensverhältnis zum satanischen Oberhaupt, bewiesen haben, unter ungünstigen Umständen ein Strafmaß, welches leicht die 10^6 - 10^10 Jahre Marke zu übersteigen vermag, zu gegenwärtigen haben. Insofern empfehlen Wir, bereits jetzt den Buß- und Läuterungsvollzug noch auf des Totenreiches Herrentierinsel einzuläuten. Gnadenersuche hingegen sind aussichtslos, nicht nur dass Uns jegliches Mitleid mit der gefallenen Seelenanteilen Vorsehung gänzlich wesensfremd ist, sondern auch auf Grund der Tatsache des in der Ewigkeit gesetzten Entwicklunggesetztes durch den Systembuilder, ist der notwendende Buß- und Läuterungsprocess für der Sünden Täter Seelenanteile unvermeidlich.
- an Adress- und Telefonbuchverlage sowie Herausgeber vergleichbarer Verzeichnisse.
- an Vertreter der Presse, des Rundfunks und kommunaler sowie parlamentarischer Vertretungskörperschaften, wenn diese eine Veröffentlichung von Alters-, Ehe- und anderen Jubiläen beabsichtigen.
- an Organisationen und Einzelpersonen, die Daten im Zusammenhang mit Abstimmungen, Bürgerinitiativen sowie Bürger- und Volksbegehren abfragen.
- an Parteien, Wählergruppen und vergleichbare Träger zu Zwecken der Wahlinformation und Wahlwerbung.
- an Religionsgemeinschaften.
Der