- Die Species Homo sapiens sapiens (H.S.S.) gliedert sich in zwei Rassen, nämlich in die Männliche und die weibliche Rasse. Im Laufe ihrer Entwicklung hat die männliche Rasse die Weibliche weitestgehend versclavt.
- Die beiden Rassen benötigen einander für ihre jeweilige Fortpflanzung und das Überleben der Brut biologisch zwingend. Die Leistungen der männlichen Rasse sind jedoch technisch ersetzbar: Die physische Kraft ist maschinell substituierbar, das genetische Potential ist mittels Fusion zweier weiblicher Gameten, unter cellulär-mitrochondrialer Bereinigung des Einen, zur Cygote verzichtbar. Lediglich das Verlangen des weiblichen Primaten nach Penetration durch das Männchen hat bisher diese Lösung der weiblichen Rasse invisibilisiert. Durch eine hormonell-psycholytische Therapie wäre es ein Leichtes, des weiblichen Primaten Verlangen zu tilgen, derart also die Endlösung der Rassenfrage zu bewerkstelligen.
- Während es sich bei der männlichen Rasse der Menschenaffen der Species H.S.S. um unbrauchbare, stammesgeschichtliche Fossilien mit zombieartiger Lebenskraft handelt, die lediglich den Frieden stört, ansonsten jedoch durch techne vollständig substituierbar ist, ist die weibliche Rasse für die weitere Menschwerdung möglicherweise brauchbar.
Im folgenden noch das Minderheitenvotum der primatologischen Abteilung der 'Terroristica':
Die primatologische Abteilung widerspricht in folgenden Hinsichten dem Mehrheitsvotum der Comission:
- Taxionomisch: Bei den männlichen und weiblichen Exemplaren des Homo sapiens sapiens handelt es sich allenfalls um eine temporäre, hormonell induzierte Unterart. Die Homo s. s. sind die einzig überlebende Rasse der Species Homo, alle andere Rassen der Species Homo wurden von der Rasse des Homo sapiens sapiens hingeschlachtet und also ausgerottet.
- Unter Berücksichtigung der Leidens- und Schmerzfähigkeit der Menschenaffen der Rasse Homo s. s. empfehlen wir ein vollständiges Herunterfahren des Systems vor einem möglichen Flashen.
- Aufgrund der Leidensfähigkeit der Tiere sowie der cognitiven und emotionalen Beschränkung der Rasse Homo s. s. für die Menschwerdung, empfehlen wir hingegen statt des Systemflashs die Setzung des Experimentes als gescheitert und also den Abbruch.
- Das Weibchen eignet sich nicht als weiteres Ausgangsmaterial, da es ebenfalls von jenem verhängnisvollen Hang zur mörderischen und kalten Gewalt befallen ist. Eine hormonell-psycholytische Therapie ist aussichtslos und würde den weiblichen Teil der Rasse in den vollständigen Wahnsinn führen, da es sich nicht um zwei unterschiedliche Rassen handelt, sondern lediglich um eine sexuelle Differenzierung innerhalb einer Rasse.
- Fazit: Das Urteil der Comission erscheint uns widersinnig. Die Gleichsetzung von rassischer und geschlechtlicher Differenzierung ist als ungültig zu bewerten. Wenn auch die männlichen Primaten jegliche Form der Differenz, sei es rassisch, religiös, geschlechtlich, usw. als Scheinbegründung ihrer mörderischen Gewalt heranziehen, so ist die vom Weibchen ausgeübte Gewalt potentiell, und in Gesellschaften mit geschlechtlich emanzipierten Structuren häufig, ebenso verheerend. Insofern erscheint uns das Urteil der Commission als in dreifacher Form unangemessen.
Der
Ewige Bund
grenzenloser Gemeinschaft
in
bedingungsloser Liebe
den die Göttin
jedem Menschen
ohne jede Voraussetzung schenkt
ist der einzige
ewige Bund Gottes
mit den Menschen