- Eigentum, ob an Capital-Verwertungs-Gesellschaften, Productionsmitteln, Immobilien, Organen oder allem Übrigen und Sonstigem, wird grundsätzlich, abschlägig des zur Grundsicherung Benötigtem, in Höhe von 99,9 periode % zur Tilgung eingezogen.
- Ausgenommen sind für das gemeinsame Wohlergehen notwendende und sinnvolle Productionen, denen hinreichende (Re-)-Investitionsbeträge zugeschlagen werden.
EWIGES LEBEN IN
GRENZENLOSER GEMEINSCHAFT
MIT DER
BEDINGUNGSLOS LIEBENDEN
GOETTIN