Samstag, 26. März 2011
Abtreibung
Ob partielle Selbst-Tötung oder Fremd-Tötung ist von der Betroffenen zu beurteilen. Die Verantwortung für die Tat ist jedoch in ihrem Kerne Jenen zu zurechnen, die sich die Ressourcen angeeignet haben und im Überfluss schwelgen, während den Schwangeren die notwendigen Ressourcen zu einer würdigen Aufzucht der Nachkommen vorenthalten werden.