Samstag, 28. Juli 2012

Todesurteil gegen die Flughafen Köln/Bonn GmbH

  
Aufgrund fortgesetzten Lärmterrors
gegen die anwohnende Bevölkerung
ergeht eine Fatwa gegen
die Flughafen Köln/Bonn GmbH
einschließlich ihrer Immobilien
  
Die durch die Fatwa
abgegrenzten Bewusstseinssysteme
sind der Kopplung an
neuronale Systeme entbunden
  
Zugriff auf auf electromagnetische
oder neuronale Systeme
ist durch die Fatwa
ausgeschlossen
  
Dies erfolgt im Interesse
der körperlichen und seelischen
Unversehrheit der Anwohnenden
  
EIN SCHÖNES GNADEN-LOS
EWIGES LEBEN IN
GRENZENLOSER GEMEINSCHAFT

MIT
DER
BEDINGUNGSLOS LIEBENDEN
GOETTIN