Sonntag, 18. Dezember 2011

Menschenrechte

  
Das Recht des Menschen auf Scheitern
bedingt das Recht der Ablehnung
der universellen Gültigkeit der
allgemeinen Bürger- und Menschenrechte
für die eigene Person
  
Diese Recht gepaart mit persönlicher Feigheit
Ehrlosigkeit und projectiven Mechanismen
vermag die gegenwärtigen politisch-
wirtschaftlichen Machtverhältnisse zu erklären

Ob Folter- und Todeslager
verbrecherische industrielle Productionen
das Verfeuern der Nahrungsmittel der Hungernden
in bereiften faschistoiden Luxusfetischen
  oder auch braune Puff IV Gesetze

Also bedarf die Wahrnehmung
dieses Menschenrechtes auf persönliches Scheitern
unabdingbar der Pflicht zur
persönlichen Isolation in der privaten Hölle
zum Schutze der Mitmenschen

Das Scheitern des Menschen gründet
in der Ablehnung des
bedingungslosen Liebesangebotes der Goettin
- ist es die freie Wahl des Menschen
also an ihm diese Last zu tragen
  
EIN SCHÖNES GNADEN-LOS
EWIGES LEBEN IN
GRENZENLOSER GEMEINSCHAFT
MIT DER
BEDINGUNGSLOS LIEBENDEN
GOETTIN